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EuGH-Urteile zu Schadensersatz und Schufa: Fit für den regulatorischen Sturm?!

Masterclass mit Dr. Brink

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember eine Reihe von Grundsatzentscheidungen getroffen, die nicht nur maßgeblich Einfluss auf Datenschutz- und Cyberiskmanagement nehmen. Sondern auch im Hinblick auf den Einsatz auf KI und automatisierter Entscheidungsfindung müssen Unternehmen ihre bisherigen Prozesse möglicherweise umstellen. Die Hamburger Datenschutzbehörde spricht im Zusammenhang dieser Urteile von“ wegweisender Bedeutung für KI-basierte Entscheidungen“.

Zu was hat der EuGH im Dezember Stellung insbesondere genommen?

  • Er bejahte erstmals einen Schadensersatzanspruch nach einem Cyberangriff
  • Senkte die Anforderungen für immaterielle Schadensersatzklagen und verneint dabei Bagatellgrenzen oder zusätzliche Hürden
  • Unternehmen müssen nun nachweisen, dass ihre Cybersicherheitsmaßnahmen ausreichend waren
  • Es gibt nach der DSGVO keinen „Strafschadensersatz“
  • Das bisherige Kredit-Scoring der Schufa stellt eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne der DSGVO dar, die grundsätzlich verboten ist

Sie wollen sich vorher schon etwas über die EuGH-Urteile aufschlauen oder Dr. Brinks Empfehlungen aus früheren Masterclasses erfahren? Dann schauen Sie doch gerne auf unserem Blog oder YouTube-Kanal vorbei. Ein paar Links finden Sie hier:

  • Blog-Post zu zwei EuGH-Entscheidungen aus Dezember – mit Bewertungen & Praxistipps unserer Experten
  • Bisherige Masterclasses – z.B. zum Beschäftigtendatenschutz, Rolle des DSB oder Microsoft 365

 

Hinweise & Tipps von Experten

Dr. Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter a.D. und geschäftsführender Direktor des Instituts wida, ordnet diese Urteile während des Webinars in den größeren Kontext von Datenschutz, Cybersecurity und KI-Verordnung ein. Teilnehmer bekommen von ihm Empfehlungen auf Basis seiner Erfahrung als Leiter einer Datenschutzbehörde, wie Unternehmen in der Praxis mit diesen Entscheidungen umzugehen haben und wie Aufsichtsbehörden nun agieren könnten. Natürlich stehen er und der Moderator des Webinars, Dr. Frank Schemmel, für Rückfragen der Teilnehmer zur Verfügung – hierfür wird ausreichend Zeit eingeräumt. 

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