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Wann gibt das BAG seine Rechtsprechung "Datenschutz ist kein Tatenschutz" auf?

DataGuard | Masterclass mit Dr. Stefan Brink

In dieser Folge der DataGuard Masterclass diskutieren Dr. Frank Schemmel und Dr. Stefan Brink über ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), welches den Grundsatz "Datenschutz ist kein Täterschutz" bestätigt. Sie erörtern, wie dieses Prinzip in der Praxis umgesetzt wird, insbesondere im Hinblick auf die Verwertung von rechtswidrig erlangten Informationen zur Sanktionierung nachgewiesenen Fehlverhaltens. Darüber hinaus wird die Möglichkeit diskutiert, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit einem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz prüft, ob Beschäftigte durch prozessuale Verwertungsverbote vor unzulässiger Datenverarbeitung geschützt werden sollen.

Was sie in dieser Masterclass erwartet:

  • Kritik von Dr. Brink an der Inkonsistenz in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Datenschutz.
  • Betonung der Verpflichtung des BAG, relevante Fragestellungen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
  • Appell von Dr. Brink an das BAG, den EuGH zu konsultieren, um den Datenschutz in Deutschland zu stärken.
  • Diskussion über die Rolle des Gesetzgebers bei der Umsetzung von Datenschutzvorschriften.
  • Erwägung der Möglichkeit, Beweisverwertungsverbote in das Gesetz aufzunehmen.
  • Erörterung von Lösungen für Herausforderungen im Datenschutzrecht mithilfe des allgemeinen Prozessrechts und der Privatautonomie der Parteien, insbesondere durch Betriebsvereinbarungen.


Dr. Stefan Brink (Direktor des Instituts wida)

Das im Januar 2023 gegründete wissenschaftliche Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt wida forscht auf Basis wissenschaftlicher Expertise zu Fragen der Digitalisierung und des Datenschutzes. wida trägt zur öffentlichen Debatte bei und berät fachkundig Parlamente, politische Entscheidungsträger und Verantwortliche. Gründer und geschäftsführender Direktor ist Dr. Stefan Brink, ausgewiesener Verwaltungs- und Verfassungsjurist, ehemaliger Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Herausgeber sowie Autor führender wissenschaftlicher Kommentare zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit. Unterstützt von derzeit fünf MitarbeiterInnen von hoher juristischer Expertise nimmt das Institut seine Aufgaben sachlich völlig unabhängig und praxisorientiert wahr.

Dr. Frank Schemmel (Senior Director Privacy, Compliance & Public Affairs)

Dr. Frank Schemmel, CIPP/E, CIPP/US, CIPM, CIPT, ist seit 2018 bei DataGuard in verschiedenen Managementpositionen tätig (zuletzt als Head of Privacy) und derzeit verantwortlich für die unternehmensweite inhaltliche und strategische Gestaltung sowie Optimierung der DataGuard Service Lines "Privacy" und "Compliance", einem hybriden Modell aus erstklassiger Beratung und Unterstützung durch selbstentwickelte, skalierbare Softwarelösungen. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Compliance Officer (Univ.) berät er zu allen Themen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der allgemeinen Compliance. Vor seinem Wechsel zu DataGuard war er fünf Jahre für Allen & Overy LLP im Bereich Datenschutz und Arbeitsrecht als Berater und Legal Project Manager tätig. Er publiziert regelmäßig in einschlägigen Medien und gibt seine Erfahrung als Dozent an Hochschulen (u.a. Düsseldorf, Augsburg), Sprecher auf Konferenzen (u.a. euroforum Datenschutzkongress, bitkom Privacy Conference, IAPP Data Protection Intensive: Deutschland) und als Webinar-Host weiter.


Über die Masterclass-Reihe

In unseren Masterclasses wollen wir Licht in den Datenschutz-Dschungel bringen. Gemeinsam mit führenden Experten diskutieren wir aktuelle Herausforderungen und bieten praxisnahe Lösungen. Um genau das anzusprechen, was Unternehmen und Behörden derzeit interessiert, werden die Themen durch unsere über 3.000 Kunden bestimmt. Ganz nach dem Motto: Sie fragen, wir antworten!


Bereits über 4.000+ Kunden vertrauen auf DataGuard als externen Datenschutzbeauftragten

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