NIS2-Richtlinie: Sind Sie betroffen?
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Am 16. Januar 2023 trat die NIS2-Richtlinie in Kraft. Im Zuge der weltweit wachsenden Anzahl an Cyberangriffen soll diese Richtlinie verbindliche und einheitliche Vorgaben für in der EU tätige Unternehmen liefern. Dabei baut sie auf die NIS-Richtlinie von 2016 auf, wobei sich ihr Anwendungsbereich nochmal vergrößert und damit eine deutliche Mehrzahl an Unternehmen betroffen ist. Noch herrscht jedoch Unklarheit darüber, welche Unternehmen genau davon betroffen sind. Daher bietet Ihnen unser NIS2-Checker eine schnelle Lösung, um zu überprüfen, ob Sie von der NIS2-Richtlinie betroffen sein könnten.

Ihr Ergebnis:

Die NIS2-Richtlinie ist voraussichtlich auf Ihre Organisation anwendbar.

Haben Sie Fragen zur NIS2-Richtlinie oder benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Benötigen Sie weitere Informationen zur NIS2-Richtlinie?
Nehmen Sie Kontakt auf.

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Sie wollen mehr Details? Verschaffen Sie sich einen Überblick über die 4 wichtigsten Bereiche, die in der NIS2 behandelt werden müssen:

Meldepflichten (Artikel 23 NIS2-Richtlinie)

Risikomanagement (Artikel 21 NIS2-Richtlinie)

Managementpflichten & Governance (Artikel 20 NIS2-Richtlinie)

Enforcement & Sanktionen (Artikel 32 NIS2-Richtlinie)


Der NIS2-Checker dient als unverbindliche Orientierungshilfe zur vorläufigen Bestimmung der Anwendbarkeit der NIS2-Richtlinie und wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit entsprechender Sorgfalt erstellt. Aufgrund der dynamischen und komplexen Rechts- und Gesetzeslage erheben die bereitgestellten Informationen jedoch keinen Anspruch auf Ausschließlich- oder Vollständigkeit und ersetzen insbesondere keine persönliche Rechtsberatung im Einzelfall. Insoweit wird für die Richtigkeit der Ergebnisse keine Haftung übernommen. Es wird deswegen empfohlen, für konkrete Anwendungsfragen professionellen (rechtlichen) Rat einzuholen.

Ihr Ergebnis:

Die NIS2-Richtlinie ist voraussichtlich auf Ihre Organisation nicht anwendbar.

Bitte beachten Sie, dass für Ihr Unternehmen möglicherweise noch andere Vorschriften und Gesetze zur Informationssicherheit gelten.
Setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung, um den Bedarf Ihres Unternehmens zu ermitteln.

Sind Sie unsicher, welche anderen Vorschriften für Ihr Unternehmen gelten könnten?
Kontaktieren Sie uns!

Unsere Experten prüfen gerne, welche weiteren Vorschriften und Gesetze Ihr Unternehmen betreffen könnten. Kontaktieren Sie uns!


Der NIS2-Checker dient als unverbindliche Orientierungshilfe zur vorläufigen Bestimmung der Anwendbarkeit der NIS2-Richtlinie und wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit entsprechender Sorgfalt erstellt. Aufgrund der dynamischen und komplexen Rechts- und Gesetzeslage erheben die bereitgestellten Informationen jedoch keinen Anspruch auf Ausschließlich- oder Vollständigkeit und ersetzen insbesondere keine persönliche Rechtsberatung im Einzelfall. Insoweit wird für die Richtigkeit der Ergebnisse keine Haftung übernommen. Es wird deswegen empfohlen, für konkrete Anwendungsfragen professionellen (rechtlichen) Rat einzuholen.

Ihr Ergebnis:

Sie scheinen bei einigen Fragen unsicher zu sein.

Wir freuen uns, mit Ihnen kurz zu sprechen und zu überprüfen, wie sich NIS2 oder andere Sicherheitsvorschriften auf Ihre Organisation auswirken könnten.

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Nehmen Sie Kontakt auf.

Haben Sie Fragen zur NIS2-Richtlinie oder benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Sie wollen mehr Details? Verschaffen Sie sich einen Überblick über die 4 wichtigsten Bereiche, die in der NIS2 behandelt werden müssen:

Meldepflichten (Artikel 23 NIS2-Richtlinie)

Risikomanagement (Artikel 21 NIS2-Richtlinie)

Managementpflichten & Governance (Artikel 20 NIS2-Richtlinie)

Enforcement & Sanktionen (Artikel 32 NIS2-Richtlinie)


Der NIS2-Checker dient als unverbindliche Orientierungshilfe zur vorläufigen Bestimmung der Anwendbarkeit der NIS2-Richtlinie und wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit entsprechender Sorgfalt erstellt. Aufgrund der dynamischen und komplexen Rechts- und Gesetzeslage erheben die bereitgestellten Informationen jedoch keinen Anspruch auf Ausschließlich- oder Vollständigkeit und ersetzen insbesondere keine persönliche Rechtsberatung im Einzelfall. Insoweit wird für die Richtigkeit der Ergebnisse keine Haftung übernommen. Es wird deswegen empfohlen, für konkrete Anwendungsfragen professionellen (rechtlichen) Rat einzuholen.