Als Unternehmer kommen Sie tagtäglich mit Daten von Geschäftspartnern, Lieferanten und Angestellten in Berührung: Adressen, Bankverbindungen, Steuermerkmale. Alle diese Angaben sind datenschutzrechtlich relevant, da es sich hierbei um „personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO handelt.
Der Datenschutz mag zunächst ähnlich komplex erscheinen wie das Steuerrecht. Dennoch erkennen darin immer mehr Firmen kein Hindernis mehr, sondern bisher verpufftes Potenzial, das es zu nutzen gilt.
Datenschutz als Wettbewerbsvorteil
Wer den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nachkommt, kann daraus Vorteile für sich und seinen Betrieb generieren. Unternehmer, die dem Datenschutz Rechnung tragen, können ihren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern vermitteln, dass sie deren Daten nicht nur vertraulich behandeln. Vielmehr engagieren sie sich auch proaktiv für den Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Das schafft zusätzliches Vertrauen, vermittelt Seriosität und führt zu entscheidenden Wettbewerbsvorteilen.
Praktische Vorteile
Durch den Aufbau eines effektiven Datenmanagements sind Geschäftsgeheimnisse optimal geschützt und lassen sich gemäß den DSGVO-Richtlinien optimieren. Dies kann etwa durch das Ersetzen von veralteten Anwendungen durch moderne, datenschutzkonforme IT-Tools geschehen oder durch die Sensibilisierung der Mitarbeiter und deren Verpflichtung auf das
Datengeheimnis.
Wer Datenschutz konsequent lebt, analysiert automatisch bestehende Arbeitsprozesse im Unternehmen. Dadurch erschließen sich neue Erkenntnisse und bisher ungenutzte Chancen werden identifiziert und somit nutzbar gemacht.