Ein Datenschutzbeauftragter ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Er wird offiziell benannt und ist der Ansprechpartner für die Datenschutzbehörde. Formell ist der DSB für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen verantwortlich.
Eine Datenschutzberatung durch einen externen Anbieter kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Wenn ein interner Beschäftigter als DSB benannt wurde und zusätzliche Unterstützung durch externe Expertise benötigt, kann der Datenschutzberater die Arbeit des DSB ergänzen.
Alternativ kann sich ein Unternehmen für einen externen Dienstleister entscheiden, statt einen internen DSB zu benennen. In diesem Fall kann der externe Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Tätigkeit eine Datenschutzberatung anbieten, womit der DSB gleichzeitig der Anbieter der Datenschutzberatung ist.