Mit der ‚Apple Watch‘ und anderen Smartwatches mit integriertem Fitness-Profil werden Fitnesstracker zunehmend zum Massenphänomen. Sie zeichnen Körper- und Aktivitätsdaten beim Sport und jeder anderen Bewegung auf. Die aufgezeichneten Daten lassen sich anschließend am PC oder mit einer entsprechenden App auswerten. Zunehmend zeigen sich auch Möglichkeiten für den medizinischen Anwendungsbereich. Diabetiker, Herzpatienten und chronisch Kranke können ihren Blutzucker, den Herzrhythmus oder ihren Krankheitsverlauf bereits eigenständig überwachen. Einige Krankenkassen unterstützen daher mittlerweile sogar den Kauf solcher Wearables mit einem Zuschuss. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz bei solch sensiblen Daten aus?
Fitness-Tracker als Datensammler
Ob Hobbysportler oder Patient – bevor man sich in die wachsende Gruppe der
Nutzer in Deutschland eingliedert, sollte man sich eines bewusst machen: All
diese kleinen Geräte sammeln laufend Unmengen von Daten. Je mehr Funktionen man
nutzen möchte, desto mehr Angaben müssen getätigt werden. Diese reichen vom
Standort, mit dem die Tracker die Laufstrecke überwachen können, bis hin zu
Daten zum Ernährungs- und Schlafverhalten. In der EU gelten diese durch
Fitnesstracker erhobene Daten als besonders schützenswerte persönliche Daten,
sobald sie Rückschlüsse über den Gesundheitszustand zulassen. Das ist
regelmäßig der Fall, weil es Sinn und Zweck der Geräte ist, die Gesundheit des
Nutzers zu überwachen.
Welche Daten werden erfasst?
Bei den meisten Geräten wird der Nutzer aufgefordert, Angaben zu Größe, Gewicht und Geschlecht zu machen. Im Folgenden werden dann Daten erfasst wie die Herzfrequenz oder zurückgelegte Schritte. Auch die Schlafqualität wird aufgezeichnet. Oft sind die Geräte noch mit Ernährungs-Apps verknüpft, so dass auch die Essgewohnheiten gespeichert werden.
Wer hat auf diese Daten Zugriff?
Die gesammelten Daten der Fitness-Tracker verbleiben in der Regel nicht auf dem Armband, sondern werden mittels Bluetooth mit dem Smartphone synchronisiert. Nach der Synchronisation gelangen die Daten in der Regel auch auf die Server der Anbieter. Der Standort der Server ist nicht immer klar, oft befindet er sich außerhalb der EU. Damit werden Daten in ein sogenanntes Drittland übertragen. Oftmals landen sie auch bei anderen Unternehmen, da die Anbieter nicht nur daran interessiert sind die Verträge zu erfüllen, sondern die Daten darüber hinaus weitergehend zu nutzen.
Die Anbieter müssen seit der
Einführung der DSGVO darüber informieren, wie sie mit den Daten umgehen. Lesen
Sie sich die Datenschutzinformationen unbedingt sorgfältig durch und
entscheiden Sie dann, ob Sie den Tracker verwenden wollen.
Achten Sie auf Datensparsamkeit
Auch wenn über die Fitnesstracker viele, auch sensible, Daten gesammelt
werden, gibt es gute Gründe, diese Geräte zu nutzen. Richtig eingesetzt, können
sie einen Beitrag zu einem gesünderen Leben liefern. Doch nicht alles, was dort
gesammelt wird, ist wirklich sinnvoll. Daher sollte man unbedingt vor der
Nutzung überprüfen, welche Daten gesammelt und verteilt werden. Folgende Punkte
sollte man beachten:
- Beachten Sie die Berechtigungen, die Sie den Apps der
Fitnesstrackern einräumen. Nicht alle sind notwendig, schränken Sie diese im
Zweifelsfall über die Einstellungen in ihrem Smartphone auch ein. - Tragen Sie die Wearables nicht immer und überall,
sondern nur, wenn Sie sie tatsächlich benötige, zum Beispiel beim Sport. - Achten Sie darauf, dass die Datenübertragung (etwa in
eine Cloud) nur auf verschlüsseltem Wege erfolgt. - Lesen Sie die Datenschutzhinweise des Anbieters. Er ist
dazu verpflichtet, Angaben zu der Verwendung der erhobenen Daten und den
Datenkategorien zu machen. Auch ob er die Daten weitergibt und an wen, muss er
darstellen. Beurteilen Sie selbst, ob Sie hiermit einverstanden sind. Fehlen
diese Angaben, liegt es mit dem Datenschutz auf jeden Fall im Argen und sie sollten
einen anderen Anbieter wählen.