Mit Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 hat sich auch der Bereich des E-Mail-Marketings verändert. Die Anforderungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Nutzersicherheit haben sich erhöht. Die Verbraucher besitzen nun mehr Möglichkeiten, selbst zu bestimmen, wer welche ihrer Daten verarbeitet. Diese erhöhten Anforderungen stellen eine Herausforderung für ein gesetzeskonformes E-Mail-Marketing dar.
E-Mail-Marketing: erfolgreich und effizient
Gerade im Marketingbereich werden personenbezogene Daten verwendet, um Profile von Werbeempfängern zu erstellen und möglichst zielgruppengerecht Werbung zu verschicken. Hinsichtlich des Versands von Newslettern gilt es einiges zu beachten. Die Adressaten müssen ihr ausdrückliches Einverständnis zum Empfang des Newsletters geben. Auf das Widerrufsrecht mussten Newsletter-Empfänger bereits vor der DSGVO ausdrücklich hingewiesen werden. Auch müssen dem Empfänger die Kontaktdaten der für den Datenschutz verantwortlichen Stelle genannt werden.
Der größte Unterschied zwischen den bisherigen Vorschriften im alten
Bundesdatenschutzgesetz und den Vorschriften der DSGVO besteht in den
erweiterten Rechten der betroffenen Personen und ihrer aktiven Mitwirkung.
Empfänger der Newsletter müssen der Verwendung von Tracking-Tools aktiv
zustimmen. Bei Verstößen gegen die rechtlichen Vorschriften drohen hohe
Bußgelder.
Mit den richtigen Maßnahmen auf der rechtssicheren Seite
In vielen Unternehmen bestehen noch einige Unklarheiten, wie die Vorschriften der DSGVO genau umzusetzen sind und welche Rechtsfolgen diese nach sich ziehen können. In den meisten Fällen ist es nun Vorschrift, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Der Datenschutzbeauftragte ist sowohl im Datenschutzrecht als auch im IT-Bereich der geeignete Ansprechpartner für die Klärung der offenen Fragen und Unsicherheiten.